19.2.09

(FINANZEN) Betrug am Volk

«Die Volkswirtschaft hat gesiegt.» So begründete Bundesrat Merz einen Tag nach dem Kniefall vor den USA, wieso die UBS plötzlich Daten über BankkundInnen an die USA weiter leitet. Dies geschieht in rund 2-300 Fällen und nur deshalb, weil es sich dabei um Steuerbetrug und nicht um –hinterziehung handle. Letztere ist ja nach CH-Bankgeheimnis geschützt und nach wie vor kein Grund, einem anderen Staat Rechtshilfe zu leisten.

Nun geht es also doch. Oder es ging nur, weil die USA drohten, die grösste CH-Bank, die eh schon im Finanzkrisenschlamassel steckt, auf die Anklagebank zu zerren. Was vielleicht das endgültige Aus für die Bank bedeutet hätte. Ohne hier die Details zu würdigen, die haarsträubend genug sind – wie lange ist das Bankgeheimnis doch schon umstritten! Aber hier wird dessen Ende nun endgültig und mit Eilesschritten eingeleitet. Behält der ehemalige deutsche Finanzminister Eichel vielleicht doch recht. Er hatte dessen Ende innerhalb eines Jahres vorausgesagt.

Kein Zufall wohl, dass just in diesen Tagen ein (weiteres) Buch meines Journalisten-Kollegen Werner Vontobel erschienen ist unter dem Titel «Schurkenstaat Schweiz?» Ja, das Cover trägt noch ein Fragezeichen. Aber man könnte es jetzt wirklich demontieren. Denn die UBS gibt damit ja zu, in 300 Fällen dem Steuerbetrug Vorschub geleistet zu haben. Was natürlich nur geschieht, um nicht in den Verdacht zu gelangen, hier übermässig von Steuerhinterziehung zu profitieren. Ein anderer schreibender Kollege hielt sinnigerweise fest, dass die Unterscheidung der beiden Steuerhandelsvarianten insofern unsinnig ist, als der Rest der Welt davon einfach nicht zu überzeugen ist.

Gipfel der jüngsten Entwicklung ist da nur noch das von Bundesrat Merz gemäss Medienkonferenz offen zugegebene Faktum, dass letztlich der und die SteuerzahlerIn auch noch die rund 1 Mrd. CHF Bussgeld der UBS zahlen wird, die an die USA im Zuge der Übereinkunft zu überweisen sind. Wie stark sind denn die Leute noch zu verarschen hierzulande. Zumal die Bonuszahlungen für die Mitarbeiter der Vermögensverwaltung der UBS mit deren guter Arbeit begründet werden – im Falle der Betreuung der USA war diese Arbeit denn doch nicht so gut.

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