5.8.04

Zum Glück nur Amerikaner (Finanzen)

04.08.04 Zum Glück nur Amerikaner sind zugelassen bei der nun angelaufenen Versteigerung der Google-Aktien. Denn die Preisspanne, in der sich die Papiere bewegen werden (108 bis 135 Dollar), würde eine Bewertung der US-Internet-Suchmaschine von bis zu 36 Mrd. US-Dollar bedeuten. Womit wir uns bereits wieder in jener stratosphärischen Höhe bewegen, die letztlich nur noch den Niedergang nach sich ziehen kann. Immerhin weisen dieses Mal, im Gegensatz zu vielen Börsengängen während des New-Economy-Hypes, auch viele Anlageexperten auf den voraussichtlich exorbitant hohen Preis der Aktie und die entsprechenden Verlustrisiken hin. Ein solcher Kurs bedeutete, dass Google als wertvoller denn der zweitgrösste Ölkonzern der Welt, British Petroleum, eingestuft würde – oder fast so wertvoll wie die Deutsche Bank.

Wie ist eine solche Bewertung überhaupt möglich? Bei den institutionellen Anlegern, den Fonds und Pensionskassen, herrscht offenbar Anlagenotstand. Endlich wieder mal ein neues Papier, das eine Firma mit einer Vision und durchaus bereits funktionierender Geschäftsphilosophie an die Börse bringt. Und Geld für die Anlage ist durchaus vorhanden, fliesst durch Mechanismen des Zwangssparens sowie die Einsicht in die Notwendigkeit privater Vorsorge in rauen Mengen zu den Institutionellen. Und sie rechnen offenbar damit, dass das Papier, wenn auch kurzfristig von einem Schwächeanfall kaum verschont, mittelfristig Potential hat. So werden sich die Taschen der bisherigen Google-Eigner füllen, über drei Mrd. soll der erste Schritt an die Börse bereits bringen, viele Papiere bleiben aber noch in deren Besitz. PrivatanlegerInnen können getrost auf einen zweiten Schritt warten, wenn erneut Google-Papiere an die Börse gelangen. Diese wird dannzumal bereits eine erste vernünftige Bewertung vorgenommen haben und das Verlustrisiko vermindern. Die jetzt vorgenommene Versteigerung der Aktien ist zwar eine originelle Variante eines IPO’s, deren Wirkung noch nicht umfassend abschätzbar ist. Eine Absicherung gegen einen baldigen Kurssturz ist sie aber nicht.

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